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Vitiligo – Versorgungskriterien

Die depigmentierende Hauterkrankung Vitiligo wird immer besser erforscht und verstanden. Es existiert eine neue Therapieform seit dem vergangenen Jahr, die sehr vielversprechend ist. Unser Moderator Dr. med. Peter Weisenseel hat sich die Rechtsanwältin für Medizinrecht, Bibiane Schulte-Bosse, und den Präsidenten des BVDD, Dr. Ralph v. Kiedrowski, eingeladen um die Kriterien der Versorgung zu diskutieren. Wir wünschen neue Erkenntnisse und gute Unterhaltung!

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Vitiligo – Versorgungskriterien

Der Anspruch des Versicherten gegen seine Krankenkasse ist im Prinzip das Spiegelbild dessen, was der Vertragsarzt zulasten der GKV für den Versicherten verordnen darf. Der Vertragsarzt konkretisiert dabei den Leistungsanspruch des Versicherten durch die von ihm gewählte Behandlung bzw. Verordnung zulasten der GKV – dazu bedarf es grundsätzlich keiner vorangegangenen Entscheidung oder nachträglichen Genehmigung durch die Krankenkasse.

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Incyte