CME Modul zum Themenbereich Dermatologie

Vitiligo – Versorgungskriterien

Der Anspruch des Versicherten gegen seine Krankenkasse ist im Prinzip das Spiegelbild dessen, was der Vertragsarzt zulasten der GKV für den Versicherten verordnen darf. Der Vertragsarzt konkretisiert dabei den Leistungsanspruch des Versicherten durch die von ihm gewählte Behandlung bzw. Verordnung zulasten der GKV – dazu bedarf es grundsätzlich keiner vorangegangenen Entscheidung oder nachträglichen Genehmigung durch die Krankenkasse.

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Prof. Dr. med. Markus Böhm

Autor/innen: Prof. Dr. med. Markus Böhm

Anerkannt in: Deutschland

Zeitraum: 29.11.2024 - 28.11.2025

Punkte: Bis zu 2 CME-Punkte

Bearbeitungszeit: ca. 45 Minuten

Mit freundlicher Unterstützung von

Incyte